Bei Erkältungsbeschwerden gilt!
Für Personen mit Erkältungssymptomen gilt grundsätzlich ein Betretungsverbot. Sie müssen die Symptome durch einen Arzt abklären lassen, um auszuschließen dass eine Covid-Infektion besteht.
Zu den Erkältungssymptomen, die ein Betretensverbot nach sich ziehen, zählen:
- gastrointestinale Symptome (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
- Kopf- und Gliederschmerzen;
- Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;
- schwere respiratorische Symptome wie akute Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38°C;
- respiratorische Symptome (trockener Husten, infektiöse Entzündung der Nasenschleimhaut (Schnupfen), Fieber), wenn zusätzlich
- ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder
- eine Exposition gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.
Personen, die Erkältungssymptome hatten, dürfen die Schulen wieder betreten:
- wenn die Symptome abgeklungen sind, und zwar frühestens fünf Tage nach Beginn der Symptome und gleichzeitig mindestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit; oder
- nach Vorlage eines Nachweises über einen durch einen infektionsschutzrechtlich befugten Dritten vorgenommenen negativen PCR-Tests oder PoC-Antigenschnelltests; oder
- nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Unbedenklichkeit des Einrichtungsbesuchs.
siehe auch: FAQ unter https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule